Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die swiGRE switch GREEN GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 36s IN 7191/24 Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens der swiGRE switch GREEN GmbH angeordnet. Hintergrund ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mit Sitz in der Pappelallee 78, 10437 Berlin. Die Schuldnerin wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Maurice Klüppel.

Erlass vorläufiger Sicherungsmaßnahmen

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht umfassende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) ergriffen. Ab sofort sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Gesellschaft untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Weiterhin ordnete das Insolvenzgericht an, dass Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst insbesondere das Verbot der eigenständigen Einziehung offener Forderungen durch die Schuldnerin.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist er unter anderem berechtigt:

  • Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
  • eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen,
  • ein gesondertes Insolvenzsonderkonto zur Verwaltung der späteren Insolvenzmasse einzurichten,
  • Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner zu untersagen.

Zudem wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen der Schuldnerin zu nehmen sowie die Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Darüber hinaus ist er befugt, bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten Auskünfte einzuholen.

Verfahrensrechtliche Hinweise

Das Gericht hat festgelegt, dass die Anordnung in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht wird. Die dortige Speicherung erfolgt mindestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, ihrer Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen ersten Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der swiGRE switch GREEN GmbH dar. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet oder das Verfahren aus anderen Gründen eingestellt wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

„Betroffene sollten jetzt schnell handeln, bevor es zu spät ist“ – Rechtsanwalt Jens Reime im Interview

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Stadt Land Solar GmbH & Co. KG angeordnet