Offenbach am Main, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Offenbach am Main hat im Verfahren 8 IN 566/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EIGHT ONE GERMANY GmbH angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in Rodgau, Senefelder-Straße 1 FS, wird durch Geschäftsführer Lukasz Marek Gielazys vertreten. Ab sofort unterliegt das Unternehmen strengen insolvenzrechtlichen Beschränkungen, um die Vermögenslage zu sichern.
Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs mit Kanzleisitz in Frankfurt am Main bestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unrechtmäßigen Verfügungen getroffen werden.
Einschränkungen und Maßnahmen
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten folgende Beschränkungen für die Schuldnerin:
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
- Geschäftliche Transaktionen und finanzielle Entscheidungen unterliegen der Aufsicht der Insolvenzverwalterin.
- Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Rechtliche Hinweise und Einspruchsmöglichkeiten
Der vollständige Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main eingesehen werden.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.