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Insolvenzantrag gegen die Derma-Futur GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Kaiserslautern, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Kaiserslautern hat im Verfahren 1 IN 52/24 entschieden, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Derma-Futur GmbH mangels Masse abgewiesen wird.

Die Gesellschaft mit Sitz in Kaiserslautern, Friedrichstraße 47, vertreten durch Geschäftsführer Yu Sun, hatte ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, und wies den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO (Abweisung mangels Masse) zurück.

Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurden gleichzeitig die am 10. Juni 2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Damit kann das Unternehmen wieder uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen.

Folgen für Gläubiger

Durch die Abweisung des Insolvenzantrags entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung der Unternehmensverbindlichkeiten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger müssen nun individuelle rechtliche Schritte einleiten, um offene Forderungen gegen die Derma-Futur GmbH durchzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, eingelegt werden.

Die vollständigen Akten können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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