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Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Verfahren der Perisa-Consulting Services GmbH festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 341/23 P

Frankfurt am Main, den 19. Februar 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Perisa-Consulting Services GmbH, mit Sitz in der Schleidenstraße 20, 60318 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.

Das Unternehmen wurde durch den Geschäftsführer Marc-Rene Sebastian Perisa, wohnhaft in Bad Lauterberg im Harz, vertreten.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Festsetzung der Vergütung wird ein wesentlicher Verfahrensschritt abgeschlossen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters deckt die Leistungen ab, die er während der vorläufigen Insolvenzverwaltung erbracht hat. Dazu gehören:

  • Sicherung und Verwaltung des Unternehmensvermögens,
  • Prüfung der finanziellen Situation der Schuldnerin,
  • Erstellung eines Gutachtens zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  • Kommunikation mit Gläubigern und Gerichten.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss inklusive Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.

Beteiligte, die gegen die Höhe oder Berechnung der Vergütung Einwände haben, können innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel einlegen.

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