Dark Mode Light Mode
Warnungen der IOSCO
Insolvenzantrag gegen die DEITA Deutsche Investment & Trading Agency GmbH mangels Masse abgewiesen
Kritische Analyse des Jahresabschlusses 2023 der Windpark Bagband GmbH & Co. KG

Insolvenzantrag gegen die DEITA Deutsche Investment & Trading Agency GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 499/23

Stuttgart, den 27. Februar 2025 – Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DEITA Deutsche Investment & Trading Agency GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Insolvenzabwicklung, und Gläubiger müssen alternative Wege suchen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Das Unternehmen mit Sitz in der Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart, wird durch den Geschäftsführer Mhd Nawar Alzalek vertreten. Der Verfahrensbevollmächtigte in diesem Verfahren war Rechtsanwalt Philipp von Berg aus Stuttgart.

Gründe für die Abweisung des Insolvenzantrags

Die Abweisung des Antrags gemäß § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geordnete Verteilung des verbleibenden Vermögens, was die Lage für Gläubiger erheblich erschwert.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Zusätzlich hat das Gericht entschieden, die mit Beschluss vom 31. Mai 2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Damit entfallen etwaige zuvor getroffene Einschränkungen im Hinblick auf das Unternehmensvermögen.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

  • Keine geordnete Schuldenregulierung: Gläubiger haben keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.
  • Rechtliche Schritte erforderlich: Gläubiger müssen individuelle Maßnahmen ergreifen, um offene Forderungen beizutreiben – oft mit geringen Erfolgsaussichten.
  • Mögliche Löschung der Gesellschaft: Nach einer Abweisung mangels Masse folgt häufig die Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigtem unterzeichnet und begründet werden.

Unklare Zukunft der DEITA Deutsche Investment & Trading Agency GmbH

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt unklar, wie es mit der DEITA Deutsche Investment & Trading Agency GmbH weitergeht. Sollte das Unternehmen keine neuen finanziellen Mittel erhalten, droht die Löschung aus dem Handelsregister, was in der Praxis oft das wirtschaftliche Ende bedeutet.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart eingesehen werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnungen der IOSCO

Next Post

Kritische Analyse des Jahresabschlusses 2023 der Windpark Bagband GmbH & Co. KG