Aktenzeichen: 11 IN 30/25
Baden-Baden, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Baden-Baden hat mit Beschluss vom heutigen Tage weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Xtra Baden-Baden Immobilien GmbH getroffen. Hintergrund ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens mit Sitz in der Sandweierer Straße 7, 76532 Baden-Baden. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Lothar Melcher, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 714774 eingetragen.
Sicherung der Vermögensverhältnisse durch vorläufige Insolvenzverwaltung
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der finanziellen Lage der Schuldnerin wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit sofortiger Wirkung übernimmt Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow aus Offenburg (Okenstraße 18) diese Aufgabe. Sein Mandat umfasst insbesondere die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Gesellschaft.
Mit dem Beschluss sind einschneidende Konsequenzen für das Unternehmen verbunden:
- Verfügungsbeschränkung: Die Xtra Baden-Baden Immobilien GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Vermögensverfügungen mehr treffen.
- Einschränkungen der Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden bis auf weiteres untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.
- Übernahme der finanziellen Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Befugnis, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und verwalten zu lassen. Zudem ist er ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Gesellschaft oder in seiner Funktion als Insolvenzverwalter zu eröffnen.
- Auskunftspflicht der Banken: Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter vollständige Auskunft über die finanzielle Situation der Schuldnerin zu erteilen.
- Zahlungsstopp an die Gesellschaft: Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die Verbindlichkeiten gegenüber der Xtra Baden-Baden Immobilien GmbH haben – dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Stattdessen sind sie angehalten, sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage und weitere Schritte
Neben der Vermögenssicherung hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Aufgabe, zu prüfen, ob die finanzielle Masse der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Zu diesem Zweck ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle notwendigen Informationen einzuholen.
Das Insolvenzgericht weist darauf hin, dass die Anordnung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht wurde und dort für die Dauer ihrer Wirksamkeit abrufbar bleibt. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht.
Rechtsmittel gegen den Beschluss
Betroffene Parteien – sowohl die Schuldnerin als auch deren Gläubiger – haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden einzulegen.
Die weitere Entwicklung des Verfahrens hängt von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Sollte sich herausstellen, dass die Vermögenslage der Xtra Baden-Baden Immobilien GmbH nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen werden. Andernfalls wird das Gericht in den kommenden Wochen über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.