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Suedpool GmbH unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Eichenwald Consulting und Service GmbH & Co. KG angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die KRAFTJUNGS GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Eichenwald Consulting und Service GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 113/25

Wiesbaden, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Eichenwald Consulting und Service GmbH & Co. KG, ansässig in der Graugasse 10, 65375 Oestrich-Winkel, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRA 11102 eingetragen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Tscherne von der Kanzlei semper fidelis | Rechtsanwälte in Frankfurt am Main ernannt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufsicht über das Vermögen der Antragstellerin.

Als Konsequenz dieses Beschlusses gilt:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Eichenwald Consulting und Service GmbH & Co. KG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsanordnung für Schuldner: Drittschuldner werden angewiesen, nur noch unter Beachtung des Beschlusses Zahlungen zu leisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Zudem können auch Gläubiger Beschwerde einreichen, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten.

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, eingereicht werden.
  • Beginn der Frist: Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses bzw. – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Form der Beschwerde: Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und eine Begründung enthalten.

Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen auf Basis der Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob das Verfahren mangels Masse eingestellt werden muss.

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