Aktenzeichen: 253 IN 23/25
Das Amtsgericht Dortmund hat am 6. März 2025 um 18:51 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WSM – Automation GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten.
Die WSM – Automation GmbH, mit Sitz in der Kupferstraße 7, 44577 Castrop-Rauxel, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 16883 eingetragen. Sie wird durch die Geschäftsführer Michael Schmidt und Werner Große-Wilde vertreten. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Herstellung, den Vertrieb und die Entwicklung von Werkzeugen, Schraubautomaten und Schraubersteuerungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger mit Kanzleisitz in der Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt.
Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen gelten ab sofort folgende Regelungen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die WSM – Automation GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsverbot für Drittschuldner: Schuldner der Gesellschaft (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnungen des Insolvenzverwalters handeln.
- Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese vorläufige Insolvenzverwaltung soll verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin unkontrolliert abfließen, und zugleich eine erste Prüfung ermöglichen, ob eine wirtschaftliche Sanierung möglich ist oder eine reguläre Insolvenz eröffnet werden muss.
Das Amtsgericht Dortmund bleibt weiterhin für das Verfahren zuständig und wird in den kommenden Wochen über das weitere Vorgehen entscheiden.