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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Cornelius I. RE GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 854/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 7. März 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Cornelius I. RE GmbH angeordnet. Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung weiter verschlechtert.

Die Cornelius I. RE GmbH, mit Sitz in der Storkwinkel 2, 10711 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 216256 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Simon Leopold vertreten. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Rechtsanwaltsgesellschaft BBL Brockdorff, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt.

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Zwangsvollstreckungsstopp: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst eingestellt.
  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Überwachung des Unternehmens: Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält weitreichende Befugnisse zur Sicherung der Vermögenswerte und Kontrolle über die wirtschaftlichen Abläufe des Unternehmens.

Diese Anordnungen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.

Beteiligte Gläubiger sowie die Schuldnerin selbst haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht einen wichtigen Schritt zur finanziellen Kontrolle der Cornelius I. RE GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss.

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