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Insolvenzverfahren der FE Assekuranz Vermittlung GmbH wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 14 IN 122/23

Das Amtsgericht Montabaur hat am 6. März 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FE Assekuranz Vermittlung GmbH gemäß § 207 InsO eingestellt. Grund für die Einstellung ist das Fehlen ausreichender finanzieller Mittel, um die Verfahrenskosten zu decken.

Die FE Assekuranz Vermittlung GmbH mit Sitz in der Brunnenstraße 9, 56410 Montabaur, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter der Nummer HRB 24982 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Nicole Ferdinand vertreten.

Mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters. Dies bedeutet für Gläubiger, dass keine reguläre Verwertung des Vermögens stattfindet und Forderungen nur noch auf außergerichtlichem Wege verfolgt werden können – ein Umstand, der in der Praxis häufig zu einem vollständigen Forderungsausfall führt.

Betroffene Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Montabaur einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Mit dieser Entscheidung endet das Insolvenzverfahren der FE Assekuranz Vermittlung GmbH faktisch, ohne dass eine Verteilung an Gläubiger erfolgen kann. Dies stellt einen endgültigen Schritt in der wirtschaftlichen Abwicklung des Unternehmens dar.

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