Aktenzeichen: 16 IN 2/25
Das Amtsgericht Oldenburg hat am 6. März 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WeserSolar Verwaltungs-GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit fehlt es an ausreichendem Vermögen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – eine Situation, die in der Praxis oftmals das endgültige Aus für ein Unternehmen bedeutet.
Die WeserSolar Verwaltungs-GmbH, mit Sitz in der Hohelucht 7, 27798 Hude (Oldenburg), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 205212 eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Dennis Oltmann-Janßen.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters. Gläubiger bleiben somit auf außergerichtliche Wege angewiesen, um ihre Forderungen durchzusetzen, was in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.
Beteiligte Parteien, insbesondere die Antragstellerin, haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Oldenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Entscheidung des Gerichts markiert einen entscheidenden Punkt für die Zukunft der WeserSolar Verwaltungs-GmbH. Ohne Insolvenzverfahren bleibt unklar, wie verbliebene Vermögenswerte verwertet werden und ob es für das Unternehmen noch eine alternative Lösung gibt.