München, 27. Februar 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute wegen Insolvenzgefahr ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot für die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. erlassen. Zudem wurde dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht der Begleichung eigener Schulden dienen. Diese Maßnahmen, die als Moratorium bezeichnet werden, sind sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.
Sicherung der Vermögenswerte im geordneten Verfahren
Das Moratorium wurde verhängt, um die verbliebenen Vermögenswerte des Instituts zu schützen. Die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. hat keine systemische Relevanz, sodass ihre wirtschaftliche Lage keine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellt. Die Bilanzsumme des Instituts betrug zum 31. Dezember 2023 noch 78,7 Millionen Euro, sank jedoch bis zum 31. Dezember 2024 laut vorläufigen Zahlen auf 51,8 Millionen Euro.
Das Bankhaus Obotritia nahm seinen Geschäftsbetrieb im Jahr 2019 in München auf und war vor allem im gewerblichen Immobiliensektor tätig. Das Institut finanzierte seine Kredite aus Eigenkapital und privaten Einlagen, die über eine Anlageplattform eingeworben wurden. Seit dem Frühjahr 2022 hat die Bank – auch aufgrund von BaFin-Maßnahmen – kein Neugeschäft mehr abgeschlossen. Zum 1. Oktober 2024 wurde das Institut durch Beschluss seines Hauptgesellschafters, der Obotritia Capital KGaA mit Sitz in Potsdam, in Liquidation versetzt.
Kein tragfähiges Geschäftsmodell
Die wirtschaftliche Lage der Bank hat sich weiter verschlechtert, sodass die Sicherheit der anvertrauten Kundengelder gefährdet ist. Der Verkauf von Vermögenswerten erbrachte nicht rechtzeitig die erforderlichen Mittel, um fällige Einlagen zurückzuzahlen. Durch das Moratorium soll verhindert werden, dass die verbliebene Vermögensmasse zum Nachteil der Einleger weiter schrumpft.
Bereits vor dem Ende des Neugeschäfts im Jahr 2022 war das Institut nicht profitabel. Die BaFin hatte bereits im September 2021 darauf hingewiesen, dass die Geschäftsorganisation des Bankhauses nicht ordnungsgemäß sei und gegen die Vorschriften des § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz verstoße. Im Frühjahr 2022 folgten geschäftsbeschränkende Maßnahmen, um die Risiken für Anleger zu begrenzen.
Einlagen der Kunden gesetzlich geschützt
Die rund 1.300 verbliebenen Einleger sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt. Das Bankhaus Obotritia GmbH i.L. ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Damit sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde gesichert.
Sobald die BaFin den Entschädigungsfall offiziell feststellt, wird die EdB die betroffenen Gläubiger umgehend informieren und die gesetzliche Entschädigung veranlassen.