Aktenzeichen: 340 IN 53/25 (351)
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 25. Februar 2025 um 12:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Mampfy GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, wirksam.
Hintergrund der Entscheidung
Die Mampfy GmbH, mit Sitz in Wernigerode, ist im Handelsregister unter HRB 26353 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jonas Imanuel Dreher vertreten. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten hat das Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Mampfy GmbH darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt wurde mit der Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte beauftragt.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner sind verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Wie geht es weiter?
Der Insolvenzverwalter wird nun eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Lage der Mampfy GmbH durchführen. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Magdeburg, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet oder eine alternative Lösung angestrebt wird.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und Forderungen geltend zu machen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.