Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 8. Januar 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen die Gateway Real Estate AG verhängt. Grund für die Sanktion war ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB): Das Unternehmen reichte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers ein.
Rechtsgrundlage für die Verhängung des Ordnungsgeldes ist § 335 HGB, der Unternehmen zur fristgerechten Offenlegung ihrer Finanzberichte verpflichtet. Die Gateway Real Estate AG legte keine Beschwerde gegen die Entscheidung ein, sodass die Sanktion rechtskräftig ist.
Die Einhaltung der Finanzberichterstattungspflichten ist ein wesentlicher Bestandteil transparenter Unternehmensführung – Verzögerungen können nicht nur zu Ordnungsgeldern führen, sondern auch das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern beeinträchtigen.