Heidelberg, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Heidelberg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rüdiger Schmitt Treppenlifte GmbH, mit Sitz in der Friedhofstraße 13, 69242 Mühlhausen, unter dem Aktenzeichen 59 IN 119/25 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 716093 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Depré, mit Kanzleisitz in O 4, 13-16, 68161 Mannheim, bestellt.
Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Vermögenswerte
Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Schuldner der Rüdiger Schmitt Treppenlifte GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Neben der Sicherung der Vermögenswerte prüft der Insolvenzverwalter:
- Ob das vorhandene Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen oder ob eine Liquidation erforderlich ist.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. deren öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Heidelberg.
Für die elektronische Einreichung gelten spezielle Vorschriften, die unter www.ejustice-bw.de abrufbar sind. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Weiterer Verfahrensverlauf
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Heidelberg eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der Rüdiger Schmitt Treppenlifte GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.