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Insolvenzantrag der DFT Trade Solutions AG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Düsseldorf, 18. Februar 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DFT Trade Solutions AG, Hauptstraße 39, 58706 Menden, mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100718 eingetragen und wird durch den Vorstand Markus Steingrube vertreten.

Ablehnung des Antrags

Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde von einer Gläubigerin am 23. Mai 2024 gestellt und ging am 5. Juni 2024 beim Gericht ein. Mit Beschluss vom 18. Februar 2025 wurde der Antrag nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Folgen der Abweisung

Mit der Ablehnung des Antrags wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens geltend machen können.

Mögliche Rechtsmittel

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Düsseldorf einlegen.

Diese Abweisung könnte auch Auswirkungen auf mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft haben, da das Fehlen einer Insolvenzmasse darauf hinweist, dass keine pfändbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.

Aktenzeichen 504 IN 115/24

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