Aktenzeichen 56 IE 1/25
Flensburg, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Flensburg hat im Verfahren 56 IE 1/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das inländische Vermögen der Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine unkontrollierte Veränderung der Vermögenslage des luxemburgischen Unternehmens zu verhindern, bis über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und herauszufinden, ob genügend Mittel vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen.
Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführerin Karin Janse von Rensburg, ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkten Einblick in ihre Geschäftsunterlagen zu gewähren. Zudem darf das Unternehmen keine eigenständigen Verfügungen mehr über sein Vermögen treffen – jede finanzielle Transaktion bedarf der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorerst untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte.
Rechtliche Möglichkeiten für Beteiligte
Gegen den Beschluss 56 IE 1/25 kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgte – mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Rechtsbehelfe müssen schriftlich oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen zur Sanierung oder Liquidation des Unternehmens gefunden werden. Gläubiger und Geschäftspartner müssen sich nun darauf einstellen, dass sämtliche finanzielle Entscheidungen unter Aufsicht stehen und eine schnelle Rückzahlung ihrer Forderungen eher unwahrscheinlich ist.