Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 56 IE 1/25

Flensburg, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Flensburg hat im Verfahren 56 IE 1/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das inländische Vermögen der Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine unkontrollierte Veränderung der Vermögenslage des luxemburgischen Unternehmens zu verhindern, bis über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und herauszufinden, ob genügend Mittel vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen.

Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführerin Karin Janse von Rensburg, ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkten Einblick in ihre Geschäftsunterlagen zu gewähren. Zudem darf das Unternehmen keine eigenständigen Verfügungen mehr über sein Vermögen treffen – jede finanzielle Transaktion bedarf der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorerst untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte.

Rechtliche Möglichkeiten für Beteiligte

Gegen den Beschluss 56 IE 1/25 kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgte – mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Rechtsbehelfe müssen schriftlich oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen zur Sanierung oder Liquidation des Unternehmens gefunden werden. Gläubiger und Geschäftspartner müssen sich nun darauf einstellen, dass sämtliche finanzielle Entscheidungen unter Aufsicht stehen und eine schnelle Rückzahlung ihrer Forderungen eher unwahrscheinlich ist.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Airbus prüft umstrittenes Doppelstock-Sitzkonzept für Flugzeuge

Next Post

Insolvenzverfahren der KLW-Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen