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Unternehmerische Schieflage: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die alphaomegagreen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Würzburg, 11. Februar 2025 – Ein schwerer Schlag für die alphaomegagreen GmbH: Das Amtsgericht Würzburg hat heute die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Damit tritt die Firma aus Kitzingen in eine entscheidende Phase, in der über ihre wirtschaftliche Zukunft entschieden wird.

Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Frederik Stier, hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) um 11:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung beschlossen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Eckard L. Pongratz aus Kitzingen bestellt.

Eingeschränkte Verfügungsmacht für die Schuldnerin

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die alphaomegagreen GmbH die uneingeschränkte Kontrolle über ihr Vermögen. Künftig sind alle Verfügungen des Unternehmens – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte zulasten der Gläubiger verschoben oder entzogen werden.

Für betroffene Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet dies, dass sämtliche finanziellen Transaktionen und Verträge der Schuldnerin einer strikten Kontrolle unterliegen. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung des Unternehmens sicherzustellen.

Rechtsbehelfe und Fristen

Gegen diese Entscheidung des Insolvenzgerichts kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder – falls diese ausbleibt – mit dessen Zustellung beziehungsweise der offiziellen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Würzburg eingereicht oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Auch die elektronische Einreichung ist möglich, wobei bestimmte Formvorschriften, insbesondere die qualifizierte elektronische Signatur, beachtet werden müssen.

Blick in die Zukunft: Sanierung oder Abwicklung?

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt für die alphaomegagreen GmbH eine entscheidende Weichenstellung dar. Ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Für die Gläubiger bleibt nun abzuwarten, wie sich das Verfahren weiterentwickelt und ob noch eine Rettungschance für das Unternehmen besteht.

Aktenzeichen IN 492/24
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