Würzburg, den 11. Februar 2025 – Die wirtschaftliche Lage der Schellenberg Glas- und Gebäudereinigungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Veitshöchheim hat eine entscheidende Wendung genommen. Das Amtsgericht Würzburg hat heute um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet.
Die Schuldnerin, vertreten durch die Komplementärin Schellenberg Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführerin Susanne Schellenberg-Birk, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRA 5079 eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Reinel bestellt, der seine Kanzlei in der Heinestraße 7b in Würzburg führt. Er ist unter der Telefonnummer +49(931)359800 sowie per E-Mail unter info@hwr-inso.de erreichbar.
Einschränkungen für die Schuldnerin und Schutz der Gläubiger
Mit dem heutigen Beschluss wird sichergestellt, dass das Vermögen der Schellenberg Glas- und Gebäudereinigungs GmbH & Co. KG nicht durch nachteilige Verfügungen geschmälert wird. Insbesondere wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO angeordnet. Das bedeutet, dass sämtliche wirtschaftlichen Verfügungen des Unternehmens – darunter auch die Einziehung offener Forderungen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte vor Abschluss der Prüfung durch den Insolvenzverwalter abfließen. Gleichzeitig hat dieser die Aufgabe, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu analysieren, Gläubigerinteressen zu wahren und eine mögliche Fortführung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, 97070 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht das Unternehmen vor einer entscheidenden Phase. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung gelingen kann oder eine Abwicklung unvermeidbar ist. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.