Berlin, den 10. Februar 2025 – Die wirtschaftliche Lage der P1 Performance Fuels GmbH mit Sitz am Salzufer 15/16 in Berlin hat eine entscheidende Wendung genommen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute um 18:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin Popilka, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 194001 eingetragen. Die Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherung der Gläubigerinteressen, während das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark bestellt, der seine Kanzlei in der Budapester Straße 35 in Berlin betreibt.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat weitreichende Einschränkungen für die Schuldnerin verfügt. So sind sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Dieser wird zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Gleichzeitig sind Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Darüber hinaus wurde eine einstweilige Einstellung aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen angeordnet, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Dies soll verhindern, dass einzelne Gläubiger sich auf Kosten der Gesamtheit bevorzugt befriedigen.
Rechtsanwalt Stark ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen zu prüfen und sämtliche relevanten Auskünfte einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm uneingeschränkten Zugang zu ihren Büchern und Geschäftspapieren zu gewähren.
Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht erfolgt, mit deren Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Beschwerden können schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die P1 Performance Fuels GmbH nun unter strenger Aufsicht. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung angestrebt werden kann oder das Unternehmen abgewickelt wird.