Tübingen, 10. Februar 2025 – Die HoSaNa Holu 6 Sammet Nahrungsmittel Import – Export GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Ammerbuch, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Tübingen hat am 10. Februar 2025 um 09:24 Uhr entsprechende Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine nachteilige Veränderung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Wasserschloß 6, 72119 Ammerbuch, ist unter HRB 381258 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen und wird von Geschäftsführer Michael Sammet vertreten. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei GRUB BRUGGER & Kollegen (Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff (Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen) bestellt. Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Einschränkung der Verfügungsgewalt – Die HoSaNa Holu 6 Sammet Nahrungsmittel Import – Export GmbH kann keine eigenständigen finanziellen Entscheidungen mehr treffen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten sowie offene Forderungen geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Einziehung von Forderungen – Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
Verbot an Drittschuldner – Kunden und Geschäftspartner der Schuldnerin sind verpflichtet, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zwangsvollstreckungen gestoppt – Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen oder einstweilige Verfügungen wurden einstweilen eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
Einsicht und Kontrolle – Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie Nachforschungen anzustellen.
Möglichkeiten zur Anfechtung der Entscheidung
Die Schuldnerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen einlegen. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick und weitere Entwicklungen
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine kritische Phase für die HoSaNa Holu 6 Sammet Nahrungsmittel Import – Export GmbH. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass ihre Forderungen nach den Vorgaben des Insolvenzrechts behandelt werden. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das Unternehmen eine Zukunft hat oder das Insolvenzverfahren zur Liquidation führt.