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Hermann Gäsing GmbH: Amtsgericht Bielefeld ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bielefeld, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Bielefeld hat um 09:38 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 116/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hermann Gäsing GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Bielefeld, Lechtermannshof 15, wird durch die Geschäftsführerin Hildegard Gäsing vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger aus Bielefeld bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zudem wurde den Schuldnern der Hermann Gäsing GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen fällige Beträge nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter entrichtet werden. Dieser ist zudem befugt, Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird nun eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Hermann Gäsing GmbH durchgeführt. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen einer geordneten Abwicklung entgegensehen muss. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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