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FISACON GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bielefeld, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Bielefeld hat um 09:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 98/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FISACON GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück, Ringstraße 127, ist unter HRB 12140 im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh eingetragen und wird durch Geschäftsführer Rainer Daniel vertreten. Die FISACON GmbH ist auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb innovativer Systeme zur automatischen Brandlöschung spezialisiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thore Voß aus Münster bestellt. Damit sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Zusätzlich wurde den Schuldnern der FISACON GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter dazu befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, sich an diese Regelung zu halten.

Mit dieser Maßnahme wird nun die finanzielle Lage der FISACON GmbH eingehend geprüft. In den kommenden Wochen entscheidet sich, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen einer geordneten Abwicklung entgegensehen muss. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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