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Fine Star Gebäudedienstleistungen GmbH: Amtsgericht Charlottenburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an
FISACON GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Fine Star Gebäudedienstleistungen GmbH: Amtsgericht Charlottenburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat um 09:05 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 36f IN 6420/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Fine Star Gebäudedienstleistungen GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Hauptstraße 117, 10827 Berlin, ist unter HRB 248795 im Handelsregister eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Slavica Radosavljević vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin bestellt. Mit dieser Entscheidung unterliegt die Schuldnerin ab sofort erheblichen Beschränkungen: Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig. Insbesondere wurde der Fine Star Gebäudedienstleistungen GmbH untersagt, Außenstände eigenständig einzuziehen.

Zusätzlich wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin Zahlungen an die Fine Star Gebäudedienstleistungen GmbH zu leisten. Stattdessen sind sämtliche fälligen Beträge ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten. Dieser ist darüber hinaus befugt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten.

Weiterhin erließ das Amtsgericht ein Vollstreckungsverbot, das sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zur Sicherung der Insolvenzmasse einzuholen. Darüber hinaus darf er Auskünfte bei Banken, Behörden und weiteren Institutionen einholen, um sich ein genaues Bild über die finanzielle Lage der Schuldnerin zu verschaffen.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt nun eine intensive Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Fine Star Gebäudedienstleistungen GmbH. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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