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Gerechtigkeit à la Carte: Millionen für Freiheit im Cum-Ex-Skandal

Texler (CC0), Pixabay

Wiesbaden zeigt sich mal wieder von seiner großzügigen Seite: Im milliardenschweren Cum-Ex-Skandal, jenem Finanzkrimi, der den Steuerzahlern ein Loch in die Tasche fraß, wird ein weiteres Verfahren elegant ad acta gelegt. Diesmal trifft es einen ehemaligen Börsenhändler, der sich mit den hochkomplexen, aber äußerst lukrativen Steuertricks eine goldene Nase verdiente. Doch anstatt sich auf der harten Bank eines Gerichtssaals den Rücken krumm zu sitzen, durfte er seine Freiheit mit einem hübschen Scheck über 2,8 Millionen Euro erkaufen.

Das Landgericht Wiesbaden ließ großzügig Gnade vor Recht ergehen, wie eine Sprecherin bestätigte. Der Angeklagte, dessen Name natürlich diskret unter Verschluss bleibt – Datenschutz ist schließlich ein hohes Gut –, war einer jener findigen Finanzjongleure, die mit Cum-Ex-Geschäften blendend verdienten. Seine Rolle in dem Skandal? Nun ja, er profitierte. In großem Stil. Aber was soll’s, vergangene Sünden lassen sich ja mit ausreichend Kleingeld ausbügeln.

Der Fall reiht sich nahtlos in die Chronik des größten Steuerbetrugs Deutschlands ein – jener charmanten Praxis, bei der Aktien so geschickt im Kreis geschoben wurden, dass sich Steuern erstatten ließen, die nie gezahlt wurden. Ein Verfahren aus der Cum-Ex-Anklage von 2017, in der bereits der berüchtigte Steueranwalt Hanno Berger zur Rechenschaft gezogen wurde. Und nun also ein weiteres Puzzlestück, das in der Justiz still und leise verschwindet – gegen eine Summe, die für den Betroffenen wohl kaum mehr als ein kleiner Betriebsunfall ist.

Gerechtigkeit? Nun ja, für den, der es sich leisten kann. Der durchschnittliche Bürger darf sich wohl hingegen weiterhin auf penible Steuerprüfungen und drakonische Strafen für vergessene Belege freuen? Wiesbaden sei Dank!

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