Aktenzeichen: 256 IN 12/25
Das Amtsgericht Dortmund hat am 4. Februar 2025 um 16:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gauss & Gauss GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Dortmund, Zum Lonnenhohl 1, ist im Bereich Handel mit Sonnenschutzanlagen, Toren, Rollläden, Wintergärten und Terrassendächern tätig und wird durch die Geschäftsführerin Brigitte Gauß vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfgang Piroth aus Dortmund bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.
Angeordnete Maßnahmen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. - Einziehungsbefugnis:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Zahlungsanweisung für Drittschuldner:
Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. - Zwangsvollstreckungsstopp:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Ausblick:
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Dortmund einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.