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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Bristol Filter Deutschland GmbH i.L. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 28/25

Das Amtsgericht Ansbach hat am 5. Februar 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bristol Filter Deutschland GmbH i.L. angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Dombühl, Am Sägewerk 1, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 7751 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Boes Sean und Griner John Curtis vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Exner aus Nürnberg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen.
  • Überwachung der Vermögensverwaltung: Der Insolvenzverwalter stellt sicher, dass keine nachteiligen Veränderungen im Schuldnervermögen eintreten.

Rechtsmittel:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ansbach eingelegt werden.

Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.

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