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Insolvenzverfahren gegen T-Car GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Köln, 5. Februar 2025 – Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der T-Car GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 70k IN 33/25). Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, während über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Hintergrund des Verfahrens

Die T-Car GmbH, mit Sitz in Wermelskirchen, Hauptstraße 99, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90643 eingetragen. Geschäftsführer ist Carsten Tollkamp.

Das Unternehmen ist im Fahrzeughandel sowie im Handel mit Kfz-Ersatzteilen tätig. Es betreibt zudem Geschäfte und Maßnahmen, die diesem Geschäftszweck dienlich sind. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde nun ein Insolvenzantrag gestellt.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Köln Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu aus Köln bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Lage der T-Car GmbH zu prüfen und das Unternehmensvermögen zu sichern.

Das Insolvenzgericht hat folgende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet:

  • Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die T-Car GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einschränkungen für Drittschuldner:
    Geschäftspartner und Schuldner der T-Car GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie offene Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage des Unternehmens bewerten. Dabei wird geprüft, ob eine Sanierung infrage kommt oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss.

Gläubiger und andere Beteiligte müssen sich nun auf ein geordnetes Verfahren einstellen. Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

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