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Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ASSKÜHL GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 162 IN 27/25
Amtsgericht Essen – 05. Februar 2025

Das Amtsgericht Essen hat am 05. Februar 2025 um 11:16 Uhr folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:

Unternehmensdetails

Schuldnerin: ASSKÜHL GmbH & Co. KG
Sitz: Geb. 36A, Krablerstraße 127, 45326 Essen
Vertreten durch: ASSKÜHL A. Schwarz Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin)
Geschäftsführer: Arnd Schwarz
Handelsregister:
ASSKÜHL GmbH & Co. KG – HRA 8432, Amtsgericht Essen
ASSKÜHL A. Schwarz Verwaltungs GmbH – HRB 18383, Amtsgericht Essen

Gerichtliche Anordnungen

Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Nils Meißner
• Adresse: Alfredstr. 220, 45131 Essen

Beschränkung der Verfügungsmacht:
• Die Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
• Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
• Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
• Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Verfahrensstand

Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Klärung der Vermögenslage der Schuldnerin eingeleitet.

Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht – 05.02.2025

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