Aktenzeichen: 162 IN 27/25
Amtsgericht Essen – 05. Februar 2025
Das Amtsgericht Essen hat am 05. Februar 2025 um 11:16 Uhr folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:
Unternehmensdetails
✔ Schuldnerin: ASSKÜHL GmbH & Co. KG
✔ Sitz: Geb. 36A, Krablerstraße 127, 45326 Essen
✔ Vertreten durch: ASSKÜHL A. Schwarz Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin)
✔ Geschäftsführer: Arnd Schwarz
✔ Handelsregister:
• ASSKÜHL GmbH & Co. KG – HRA 8432, Amtsgericht Essen
• ASSKÜHL A. Schwarz Verwaltungs GmbH – HRB 18383, Amtsgericht Essen
Gerichtliche Anordnungen
✔ Vorläufiger Insolvenzverwalter:
• Rechtsanwalt Nils Meißner
• Adresse: Alfredstr. 220, 45131 Essen
✔ Beschränkung der Verfügungsmacht:
• Die Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
• Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
• Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
• Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Verfahrensstand
Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Klärung der Vermögenslage der Schuldnerin eingeleitet.
Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht – 05.02.2025