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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Immobilienverwaltung Horst Spiertz GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 53a IN 31/25

Das Amtsgericht Lübeck hat am 3. Februar 2025 um 15:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Immobilienverwaltung Horst Spiertz GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Wesenberg, Stubbendorfer Ring 6, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 10099 HL eingetragen und wird durch die Horst Spiertz Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Horst Günter Spiertz ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Im Rahmen seiner Befugnisse ist er ermächtigt, Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse zu führen.

Darüber hinaus wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Um weitere finanzielle Verschlechterungen zu verhindern, wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme von Maßnahmen gegen unbewegliche Gegenstände oder bevorrechtigte Gläubiger nach § 850 d Abs. 1 und § 850 f Abs. 2 ZPO, vorläufig untersagt und eingestellt.

Mit dieser Entscheidung wurde ein wesentlicher Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter der Immobilienverwaltung Horst Spiertz GmbH & Co. KG werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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