Aktenzeichen: 505 IN 23/25
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 4. Februar 2025 um 11:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Dürholt Verwaltungs GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Langenfeld (Rheinland), Hausinger Straße 6, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58115 eingetragen und wird durch den Liquidator Michael Dürholt vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier aus Düsseldorf bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.
Angeordnete Maßnahmen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.
- Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, mit Ausnahme von Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Mit dieser Entscheidung wurde ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger, Geschäftspartner und weitere Beteiligte werden die Entwicklung mit großem Interesse verfolgen.