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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Autohaus Löbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 533 IN 181/25

Das Amtsgericht Dresden hat am 3. Februar 2025 um 15:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Löbau GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Löbau, OT Ebersdorf, An der Hohle 15, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 1845 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jörg Kaufmann vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Dirk Herzig aus Dresden bestellt. Er übernimmt damit die Aufgabe, die finanzielle Situation des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Ihm wurde die Ermächtigung erteilt, Bankguthaben sowie sonstige Gelder entgegenzunehmen. Gleichzeitig wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet, sodass Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Ferner dürfen Drittschuldner Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser genehmigt eine Zahlung direkt an die Schuldnerin.

Der Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht durch die Beteiligten hinterlegt. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt im Verfahren gemacht. Wie es für die Autohaus Löbau GmbH weitergeht – ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung folgt – bleibt abzuwarten. Die kommenden Wochen dürften für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter entscheidend sein.

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