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BANKINGCLUB GmbH stellt Insolvenzantrag – Vorläufige Verwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die BANKINGCLUB GmbH, ein etabliertes Unternehmen im Bereich Networking-Plattformen für die Finanz- und Bankenbranche, hat beim Amtsgericht Köln einen Insolvenzantrag gestellt. Unter dem Aktenzeichen 70a IN 13/25 wurde am 03. Februar 2025 um 13:09 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Hintergrund und Unternehmensprofil

Die BANKINGCLUB GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 64161 eingetragen ist, hatte sich auf die Vernetzung von Fach- und Führungskräften aus der Finanzbranche spezialisiert. Das Unternehmen wurde von Geschäftsführer Thorsten Hahn geleitet und hatte zuletzt seinen Sitz in der Agrippinawerft 22, 50678 Köln, während die frühere Anschrift in der Aachener Straße 382, 50933 Köln lag.

Das Geschäftsmodell basierte auf der Bereitstellung von Networking-Plattformen, Fachveranstaltungen und branchenspezifischen Publikationen für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister.

Gerichtliche Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des verbleibenden Vermögens hat das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Folgende Maßnahmen wurden durch das Gericht ergriffen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Den Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen direkt an die BANKINGCLUB GmbH zu leisten. Stattdessen dürfen finanzielle Mittel nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter überwiesen werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und eine mögliche Sanierung oder Liquidation vorzubereiten.

Ausblick und Konsequenzen

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun eine Prüfphase, in der festgestellt wird, ob eine Restrukturierung oder eine Abwicklung des Unternehmens in Betracht kommt.

Die Insolvenz des Unternehmens könnte Auswirkungen auf bestehende Geschäftsbeziehungen in der Finanzbranche haben, da die BANKINGCLUB GmbH eine zentrale Plattform für den Austausch zwischen Finanzexperten darstellte. Gläubiger und Geschäftspartner werden nun mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenarbeiten müssen, um ihre Forderungen geltend zu machen.

Weitere Details zur Insolvenz können direkt beim Amtsgericht Köln eingesehen werden.

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