Aktenzeichen: 3612 IN 58/25
Berlin, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pedalpower GmbH eine entscheidende Entwicklung vermerkt: Die Schuldnerin hat ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgenommen. Infolgedessen wurden die mit Beschluss vom 14. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die Pedalpower GmbH, ansässig in der Pfarrstraße 115, 10317 Berlin, ist unter HRB 198714 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Harald Busack und Michael Schönstedt, ist auf die Konstruktion, Entwicklung, Produktion, Reparatur und den Vertrieb von Fahrrädern und alternativen Fortbewegungskonzepten spezialisiert.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen nach Rücknahme des Antrags
Nachdem die Pedalpower GmbH ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgezogen hat, entschied das Amtsgericht Charlottenburg durch Richterin Wenzel am 30. Januar 2025, dass die zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO nicht mehr erforderlich sind.
Die Aufhebung bedeutet, dass das Unternehmen nicht länger unter den Einschränkungen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung steht. Dies betrifft insbesondere:
- Die Rückgabe der vollen Verfügungsbefugnis über das Unternehmensvermögen.
- Die Wiederherstellung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit ohne gerichtliche Aufsicht.
- Das Entfallen von Beschränkungen für Gläubiger und Vertragspartner.
Ausblick und weitere Entwicklungen
Mit der Rücknahme des Insolvenzantrags stellt sich die Frage, ob das Unternehmen eine alternative Lösung für seine wirtschaftliche Lage gefunden hat oder ob eine außergerichtliche Restrukturierung angestrebt wird.
Die Pedalpower GmbH kann nun ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortsetzen. Ob und in welcher Form weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens folgen, bleibt abzuwarten.