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Insolvenzverfahren der ImanBiar GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Tübingen hat am 29. Januar 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ImanBiar GmbH weitreichende Maßnahmen getroffen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Die in Tübingen ansässige Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750719 geführt wird, hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Unternehmen wird durch Geschäftsführer Ali Taheri vertreten. Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde Rechtsanwältin Jasmin Fischer aus Tübingen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Um eine geordnete Verwaltung des schuldnerischen Vermögens sicherzustellen, unterliegen Verfügungen der ImanBiar GmbH nun einem Zustimmungsvorbehalt. Die Schuldnerin darf weder über Bankkonten noch über Außenstände verfügen. Stattdessen ist die Insolvenzverwalterin befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen. Drittschuldner wurden angewiesen, ausstehende Zahlungen nur noch an sie zu leisten.

Darüber hinaus wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls untersagt.

Die Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die finanzielle Lage der ImanBiar GmbH zu analysieren und zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Um dies sicherzustellen, wurde ihr gestattet, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie erforderliche Nachforschungen anzustellen.

Ob das Unternehmen eine Sanierung anstrebt oder eine geordnete Abwicklung unvermeidlich ist, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tübingen eingesehen werden.

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