Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. Januar 2025 entschieden, den Insolvenzantrag der SIRABON Treuhand- und Verwaltungs GmbH mangels Masse abzuweisen. Damit wird kein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Die in Berlin ehemals ansässige und inzwischen führungslose Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 207272, war auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen spezialisiert. Ohne ausreichendes Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten sieht das Insolvenzrecht keine Möglichkeit zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens vor.
Mit der Abweisung des Antrags bleibt das Unternehmen zwar formal bestehen, ist jedoch praktisch handlungsunfähig. Ohne Geschäftsführung und ohne finanzielle Mittel dürfte es in der Praxis auf eine endgültige Löschung aus dem Handelsregister hinauslaufen.
Betroffene Gläubiger und andere Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Ob dies geschieht oder die Gesellschaft ihrem endgültigen Ende entgegensieht, bleibt abzuwarten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.