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Erweiterte Befugnisse in der vorläufigen Eigenverwaltung der Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 27/25 (371)

Magdeburg, 30. Januar 2025 – Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau hat das Amtsgericht Magdeburg eine weitere wichtige Entscheidung getroffen. Zusätzlich zur bereits am 20. Januar 2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung wurde die Stiftung nun gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.

Die traditionsreiche diakonische Einrichtung mit Sitz in Magdeburg engagiert sich insbesondere in der Alten- und Behindertenhilfe, im Gesundheitswesen sowie in der Bildungsförderung. Ihr Stiftungszweck umfasst unter anderem die Errichtung und den Betrieb sozialer Einrichtungen, Ausbildungsstätten sowie die Bereitstellung stationärer, teilstationärer und ambulanter Dienste für bedürftige Menschen.

Geleitet wird die Stiftung von Prof. Dr. Lars Timm (Vorstand), Ulrike Petermann (Vorstand) sowie Mulansky (Generalbevollmächtigter). Mit der nun erweiterten Befugnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erhält die Stiftung die Möglichkeit, weiterhin wirtschaftlich notwendige Verpflichtungen einzugehen, um den Betrieb und die Versorgung der betreuten Personen aufrechtzuerhalten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.

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