Aktenzeichen: 340 IN 48/25 (351)
Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025
Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet.
Über das Unternehmen
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal (HRB 6773) eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Swen Pazina vertreten.
Unternehmenszweck:
Die Gesellschaft verfolgt mildtätige und gemeinnützige Zwecke, insbesondere:
- Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
- Jugend- und Altenhilfe
- Erziehung und Bildung
- Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten, Tageszentren und Pflegeeinrichtungen
- Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation
Bestellung der vorläufigen Sachwalterin
Zur vorläufigen Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz (Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg) bestellt.
Die Antragstellerin bleibt selbst verwaltungs- und verfügungsbefugt, steht jedoch unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig, allerdings unter strenger Kontrolle der Sachwalterin. Diese Maßnahme soll eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen, ohne dass ein klassisches Insolvenzverfahren mit Fremdverwaltung eingeleitet wird.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Beschwerden sind einzureichen bei:
Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.justiz.de abrufbar.
Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025