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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Atlant Logistik GmbH angeordnet
Vorläufige Eigenverwaltung für die Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gGmbH angeordnet
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Vorläufige Eigenverwaltung für die Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gGmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 48/25 (351)
Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025

Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet.

Über das Unternehmen

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal (HRB 6773) eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Swen Pazina vertreten.

Unternehmenszweck:
Die Gesellschaft verfolgt mildtätige und gemeinnützige Zwecke, insbesondere:

  • Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Erziehung und Bildung
  • Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten, Tageszentren und Pflegeeinrichtungen
  • Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation

Bestellung der vorläufigen Sachwalterin

Zur vorläufigen Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz (Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg) bestellt.

Die Antragstellerin bleibt selbst verwaltungs- und verfügungsbefugt, steht jedoch unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig, allerdings unter strenger Kontrolle der Sachwalterin. Diese Maßnahme soll eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen, ohne dass ein klassisches Insolvenzverfahren mit Fremdverwaltung eingeleitet wird.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Beschwerden sind einzureichen bei:
Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.justiz.de abrufbar.

Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025

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