Aktenzeichen: 30 IN 580/24
Amtsgericht Offenburg, 24.01.2025
Das Amtsgericht Offenburg hat den Antrag der Nußbaum Holding UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Unternehmensdetails
- Firma: Nußbaum Holding UG (haftungsbeschränkt)
- Sitz: Bruchstraße 17b, 77799 Ortenberg
- Handelsregister: Amtsgericht Freiburg, HRB 723169
- Geschäftsführer: Markus Nußbaum
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht über genügend Vermögen verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).
Folgen der Abweisung:
✅ Kein Insolvenzverfahren: Es erfolgt keine geordnete Verwertung des Vermögens zur Begleichung der Gläubigerforderungen.
✅ Gläubiger gehen leer aus: Da das Verfahren nicht eröffnet wird, erhalten die Gläubiger keine Insolvenzquote.
✅ Mögliche Löschung der UG: Die Gesellschaft kann von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden (§ 394 FamFG).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Einreichung der Beschwerde:
📍 Amtsgericht Offenburg – Insolvenzgericht
Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
Die Beschwerdeschrift muss enthalten:
- Die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
- Die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird
- Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, der genaue Umfang
Hinweis zur elektronischen Einreichung
- Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
- Rechtsbehelfe müssen als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
- Alternativ kann das Dokument signiert über einen sicheren Übermittlungsweg (EGVP) gesendet werden.
Detaillierte Informationen dazu gibt es unter:
🔗 www.ejustice-bw.de
📅 Amtsgericht Offenburg, 24.01.2025