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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Wohnen in Sachsen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hamburg, 27. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wohnen in Sachsen GmbH, mit Sitz in der Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt, vorläufige Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 275617, wird durch den Geschäftsführer Dirk Willi Mennewisch vertreten.

Unter dem Aktenzeichen 67b IN 24/25 wurde am heutigen Tag um 12:32 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, mit Kanzleisitz am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.

Gerichtliche Anordnungen im Überblick:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    • Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Zwangsvollstreckungsverbot:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Ausblick:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und die Chancen einer möglichen Fortführung oder geordneten Abwicklung prüfen. Gläubiger und Geschäftspartner werden über den weiteren Verlauf informiert.

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