Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der StepUp Portfolio Eins GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 275556, mit Sitz in Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main, am 27. Januar 2025 um 12:21 Uhr Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Kernpunkte des Beschlusses:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
- Den Schuldnern der StepUp Portfolio Eins GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt – ausgenommen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Aktenzeichen: 67b IN 20/25
Amtsgericht Hamburg, 27.01.2025