Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor den Angeboten von AuraSwiss. Nachdem die Aufsichtsbehörde bereits am 3. Januar 2025 eine Warnung bezüglich der inzwischen deaktivierten Website auraswiss.net ausgesprochen hat, richtet sich die aktuelle Warnung gegen die nahezu identische Nachfolge-Website auraswiss.co.
Nach Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Identische Inhalte und wiederkehrende Warnsignale
Die Websites von AuraSwiss sind inhaltlich identisch aufgebaut und verwenden den gleichen Eingangssatz: „Die Erweiterung Ihres Vermögens beginnt jetzt!“. Dieser Slogan findet sich auch auf anderen Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat.
Erlaubnispflicht der BaFin
In Deutschland ist für die Erbringung von Bankgeschäften, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen eine Erlaubnis oder Zulassung der BaFin zwingend erforderlich. Dennoch gibt es Anbieter, die ohne diese Genehmigung agieren. Verbraucher können in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.
Die aktuelle Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Vorsicht bei Online-Geldanlagen
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Online-Geldanlagen besondere Vorsicht walten zu lassen. Eine gründliche Recherche im Vorfeld ist entscheidend, um Betrugsmaschen frühzeitig zu erkennen.
Zusätzliche Hinweise und Schutzmaßnahmen finden Sie in der BaFin-Podcast-Serie „Vorsicht, Betrug“, die sich ausführlich mit betrügerischen Praktiken am Finanzmarkt befasst.
Wichtig: Sollten Sie Kontakt mit auraswiss.co oder anderen verdächtigen Plattformen gehabt haben, melden Sie dies umgehend den zuständigen Behörden, um weitere finanzielle Schäden zu vermeiden.