Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor der Website greenhawk-ct.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Fehlende Transparenz und irreführende Angaben
Der Betreiber agiert unter der Bezeichnung „Greenhawk-CT“, verwendet jedoch keine Rechtsform und macht keinerlei Angaben zu einem Geschäftssitz. Zudem behauptet er, von der sogenannten „Crypto Conduct Authority“ autorisiert und reguliert zu werden. Dabei handelt es sich allerdings weder um eine nationale noch um eine supranationale Aufsichtsbehörde, sondern um eine nicht legitimierte Organisation.
Lizenzpflicht in Deutschland
Jegliche Anbieter von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen benötigen in Deutschland eine Genehmigung der BaFin. Einige Unternehmen agieren dennoch ohne diese erforderliche Zulassung, was Verbraucher einem erheblichen Risiko aussetzt. Bevor Sie in solche Dienstleistungen investieren, sollten Sie stets in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob das Unternehmen zugelassen ist.
Rechtliche Grundlage
Diese Warnung basiert auf den Bestimmungen des § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KryptoMaG).
Wichtige Hinweise für Verbraucher
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten dazu, bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig zu sein und Anbieter gründlich zu recherchieren. Fehlende Transparenz oder dubiose Angaben sind klare Warnsignale für mögliche Betrugsversuche.
Weitere Tipps und Hinweise dazu, wie Sie sich vor Maschen am Finanzmarkt schützen können, finden Sie in der BaFin-Podcastreihe „Vorsicht, Betrug“. Hören Sie rein, um Ihr Wissen im Umgang mit Finanzbetrug zu stärken.
Bleiben Sie wachsam und schützen Sie Ihr Geld vor unseriösen Anbietern.