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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die TEUTOGUSS GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 85 IN 10/25

Münster, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TEUTOGUSS GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 48477 Hörstel, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRB 5835 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Benjamin Lück, wohnhaft in Dr.-Lammert-Weg 22, 58099 Hagen, vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, bestellt. Sie ist befugt, alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens zu ergreifen.

Anordnung zur Vermögenssicherung

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Den Schuldnern der TEUTOGUSS GmbH ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Kontrolle der Finanzmittel: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungsverbot: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Münster, Alter Steinweg 45, 48143 Münster, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 85 IN 10/25 geführt.

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