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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Ai Frame 24 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 6978/24

Berlin, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ai Frame 24 GmbH, mit Sitz in der Französischen Straße 20, 10117 Berlin, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 252762 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer, Herrn Andriyan Iliev, vertreten.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde Rechtsanwalt Tino Schweizer, Emser Straße 9, 10719 Berlin, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen das Unternehmen, untersagt – ausgenommen sind lediglich unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits laufende Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Veröffentlichung und Speicherung

Die Anordnung wurde im elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort bis zur Aufhebung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens gespeichert. Falls das Verfahren eröffnet wird, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach der Beendigung des Verfahrens.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, jedoch nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder über andere sichere Übermittlungswege gemäß § 130a ZPO. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36a IN 6978/24 geführt.

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