Amtsgericht Halle (Saale) ermöglicht Eigenverwaltung unter Aufsicht von Rechtsanwalt Thomas Reichelt.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH, ansässig in der Raffineriestraße 43, 06112 Halle (Saale), hat das Amtsgericht Halle (Saale) eine wichtige Entscheidung getroffen. Gemäß § 270a Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) wurde die Eigenverwaltung des Unternehmens angeordnet. Diese Maßnahme erlaubt es der Schuldnerin, unter gerichtlicher Aufsicht ihr Vermögen selbst weiter zu verwalten und über dieses zu verfügen.
Die WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 204970, wird von Geschäftsführer Jens Czychi vertreten, der seinen Wohnsitz in der Neuen Parkstraße 3, 06179 Teutschenthal, hat. Das Unternehmen, das auf die Entwicklung und Herstellung innovativer Werkzeugmaschinen spezialisiert ist, strebt im Rahmen des Verfahrens eine Restrukturierung an, um den Geschäftsbetrieb fortzusetzen und Arbeitsplätze zu sichern.
Rechtsanwalt Thomas Reichelt als Sachwalter bestellt
Das Gericht hat Rechtsanwalt Thomas Reichelt von der Kanzlei DiLigens Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartGmbB als Sachwalter bestellt. Reichelt, dessen Kanzlei sich in der Willy-Lohmann-Straße 7a, 06114 Halle (Saale), befindet, wird die Eigenverwaltung des Unternehmens überwachen und sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Rechtsanwalt Reichelt ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 341 4625 8131 oder per E-Mail an info@diligens-rechtsanwaelte.de.
Die Bestellung eines Sachwalters ist ein zentrales Element der Eigenverwaltung. Während die Geschäftsführung der WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH weiterhin über das Vermögen des Unternehmens verfügen darf, sorgt der Sachwalter dafür, dass alle Maßnahmen und Entscheidungen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben stehen.
Ziel der Eigenverwaltung
Die Anordnung der Eigenverwaltung soll der WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH die Möglichkeit geben, ihre wirtschaftliche Lage unter eigener Leitung zu stabilisieren und eine Insolvenz in Form einer geordneten Sanierung abzuwenden. Mit Unterstützung des Sachwalters und unter Aufsicht des Insolvenzgerichts kann das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Kosten zu senken, Prozesse zu optimieren und die Beziehungen zu Gläubigern und Geschäftspartnern zu klären.
Die Eigenverwaltung wird häufig gewählt, wenn die Geschäftsführung weiterhin als kompetent und vertrauenswürdig angesehen wird und eine realistische Chance besteht, das Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen zu retten. Diese Vorgehensweise unterscheidet sich von einer regulären Insolvenzverwaltung, bei der die Kontrolle vollständig auf einen Insolvenzverwalter übergeht.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Halle (Saale) eingesehen werden. Gläubiger und die Antragstellerin haben das Recht, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung startet die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Ausblick
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 59 IN 11/25 und wird in den kommenden Wochen zeigen, ob die Eigenverwaltung die gewünschte Stabilisierung des Unternehmens ermöglicht. Die nächsten Schritte beinhalten die Erarbeitung eines Restrukturierungsplans, der sowohl die Interessen der Gläubiger berücksichtigt als auch die Fortführung des Unternehmens ermöglicht.
Für die WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH und ihre Geschäftspartner ist die Anordnung der Eigenverwaltung ein positives Signal. Sie eröffnet die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Herausforderungen unter eigener Führung zu meistern und den Betrieb langfristig auf eine solide Basis zu stellen. Alle Beteiligten hoffen nun auf eine erfolgreiche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.