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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Dachdeckerfachbetrieb Harald Hill UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Gera hat am 16. Januar 2025 um 09:30 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der Dachdeckerfachbetrieb Harald Hill UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz Alte Gehegstraße 20, 07318 Saalfeld/Saale, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 1/25 geführt.

Die Dachdeckerfachbetrieb Harald Hill UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 514496, wird durch den Geschäftsführer Harald Horst Hill vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kathrin Henniger, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 7, 07318 Saalfeld/Saale, bestellt. Rechtsanwältin Henniger wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.

Einschränkungen und Anordnungen

Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Außenständen:
    Die Schuldnerin darf keine Außenstände mehr einziehen. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin befugt, Außenstände einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Schuldnerin prüfen, bevor das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin

Rechtsanwältin Kathrin Henniger
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 7
07318 Saalfeld/Saale
Telefon: 03671 62961-40
Telefax: 03671 62961-69
E-Mail: henniger@kle-inso.de

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung (§ 9 InsO). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Gera.

Zusammenfassung

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Gera die Grundlage geschaffen, um die wirtschaftliche Lage der Dachdeckerfachbetrieb Harald Hill UG zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Ziel ist eine geordnete Prüfung und gegebenenfalls die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Gera, 16. Januar 2025

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