Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der PersonalData GmbH weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Gesellschaft, ansässig in der Amanlisweg 10, 12685 Berlin, wird durch den Geschäftsführer Aleksandrs Bogdanovs vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 255701 eingetragen.
Am 15. Januar 2025 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Wulsten, Leibnizstraße 22, 10625 Berlin, bestellt. Herr Wulsten ist für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der PersonalData GmbH verantwortlich. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und mögliche unrechtmäßige Vermögensabflüsse zu verhindern.
Geschäftsführer und Unternehmensleitung dürfen ab sofort keine Verfügungen über Vermögensgegenstände mehr ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Dies umfasst auch die Einziehung von Forderungen und andere finanzielle Transaktionen.
Wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
- Verfügungsbeschränkungen:
Die Geschäftsführung der PersonalData GmbH darf keine finanziellen oder vermögensbezogenen Entscheidungen treffen, ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzuholen. - Vermögensüberwachung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, das Vermögen der Schuldnerin zu verwalten, bestehende Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder zu sichern. - Veröffentlichung der Anordnung:
Die Anordnung wird in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht und mindestens für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Verfahren eröffnet oder eingestellt werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der PersonalData GmbH geschützt, während das Amtsgericht Charlottenburg prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Analyse der finanziellen Lage vornehmen, um eine Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens zu ermöglichen – sei es eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung.
Rechtsmittel und Einsicht
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einzulegen.
Elektronische Rechtsmittel:
Beschwerden können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch müssen diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die elektronische Kommunikation sind unter www.justiz.de verfügbar.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg, 15. Januar 2025