Aktenzeichen: 8 IN 20/25
Das Amtsgericht Gera hat am 16. Januar 2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Sperber Klempner GmbH & Co. KG angeordnet. Die im Ortsteil Langenschade, Hauptstraße 20, 07333 Unterwellenborn, ansässige Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRA 503161 geführt und durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Sperber Verwaltungs GmbH, vertreten. Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH ist Jens Sperber.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin und hat das Ziel, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO). Zu diesem Zweck wurde Rechtsanwalt Michael Bleek, Große Allee 1 A, 07407 Rudolstadt, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Bleek ist unter der Telefonnummer 03672 318767 sowie per E-Mail unter info@sbf-inso.de erreichbar.
Sicherungsmaßnahmen
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegt die Sperber Klempner GmbH & Co. KG nun strengen Kontrollmechanismen:
- Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
- Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen und damit verbundene finanzielle Transaktionen.
Diese Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich nun ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin machen und notwendige Schritte zur Klärung der weiteren Vorgehensweise einleiten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gera kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Gera (Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera) einzureichen. Alternativ können Rechtsbehelfe auch als elektronisches Dokument über sichere Übermittlungswege übermittelt werden.
Nähere Informationen zu den Anforderungen an die elektronische Kommunikation sind auf der Webseite der Justiz unter www.justiz.de einzusehen.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt den Beginn eines geordneten Prozesses dar, in dem geprüft wird, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert werden muss. Die nächsten Schritte hängen von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie den Verhandlungen mit den Gläubigern ab. Das Ziel bleibt, eine faire und möglichst gerechte Abwicklung zu gewährleisten.
Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht –
16.01.2025