Aktenzeichen: 8 IN 17/25
Das Amtsgericht Gera hat am Donnerstag, den 16. Januar 2025, um 10:15 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Speisemanufaktur Jena GmbH angeordnet. Die in der Arvid-Harnack-Straße 21, 07743 Jena ansässige Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 518383 geführt und von ihrem Geschäftsführer Lars Winter vertreten.
Die Maßnahme wurde auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet, um das Vermögen der Speisemanufaktur Jena GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu sichern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO). Ziel ist es, das Unternehmen im weiteren Verfahren zu stabilisieren und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach, mit Kanzleisitz in der Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt, bestellt. Herr Rombach, ein erfahrener Experte auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, übernimmt ab sofort die Überwachung und Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens.
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO unterliegt die Speisemanufaktur Jena GmbH ab sofort strengen Einschränkungen. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen. Ziel dieser Anordnung ist es, eine geordnete und transparente Abwicklung zu gewährleisten.
Zusätzlich wurden die Gläubiger und potenziellen Drittschuldner aufgefordert, sich an die Vorgaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu halten. Alle finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit der Schuldnerin dürfen nur noch in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, einzureichen. Alternativ können Rechtsbehelfe auch als elektronisches Dokument über sichere Übermittlungswege eingereicht werden. Detaillierte Vorgaben zur elektronischen Kommunikation sind der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie der Internetseite der Justiz (www.justiz.de) zu entnehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt für die Speisemanufaktur Jena GmbH eine Phase der Neuordnung und Stabilisierung dar. Es bleibt abzuwarten, ob das Insolvenzgericht nach Prüfung der Sachlage die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließt oder alternative Sanierungsmaßnahmen möglich werden.
Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht –
16.01.2025